Hauptbehandlung
Es gibt viele Gründe, sich schöne, gerade und gesunde Zähne zu wünschen:
Sie machen ein Gesicht attraktiver, ein Lachen unbeschwerter und strahlender, schenken Selbstbewusstsein, Schönheit und vor allem ein gut funktionierendes Kausystem. Kieferorthopädische Behandlungen sind keine Frage des Alters, sie können in jedem Lebensabschnitt durchgeführt werden.
Optimale Behandlungsplanung
Eine gute kieferorthopädische Behandlung zeichnet sich durch eine eingehende Dokumentation und Behandlungsplanung an Hand einer umfangreichen Diagnostik aus, denn Kieferorthopädie ist Maßarbeit.
Deshalb vereinbaren wir nach dem Beratungsgespräch einen Diagnostiktermin – an einem Nachmittag Ihrer Wahl, damit Ihr Kind keinen Unterricht versäumt.
Bei diesem Termin werden diagnostische Unterlagen erstellt, das sind Abdrücke von Ober- und Unterkiefer für Modelle, Röntgenbilder und Fotos. Es wird die Zahnpflege erklärt und mit dem Kind praktisch geübt. Gipsmodelle sind einerseits notwendig für die Behandlungsplanung und für die Herstellung der Zahnspangen, andererseits dienen sie der Kontrolle des Fortschritts im Laufe der kieferorthopädischen Behandlung.
Nach der Auswertung erarbeiten wir einen Heil- und Kostenplan, den wir bei gesetzlich versicherten Patienten direkt bei der Krankenkasse zur Bewilligung einreichen, bei privat Versicherten dem Patienten zur Einreichung bei seiner privaten Krankenkasse zusenden. Die Planung der ca. drei Jahre dauernden Behandlung wird mit Ihnen bei einem nächsten Termin ausführlich besprochen. Nach Bewilligung beginnt die Behandlung. Je nach Indikation beginnen wir mit einer herausnehmbaren oder festen Zahnspange.
Festsitzende Spangen (Bracket-Band-Apparaturen) sind in fast allen Behandlungsfällen für die Feineinstellung jedes einzelnen Zahnes in Bezug auf seine Stellung im Kiefer und zu dem im Gegenkiefer erforderlich.
Manchmal stehen dem Wunsch nach geraden Zähnen das „Silberlächeln“ wegen metallfarbener Brackets entgegen. Um Ihrem ästhetischen Anspruch zu entsprechen, bieten wir Ihnen auch nahezu unsichtbare zahnfarbene High-Tech-Keramik-Brackets an, die wir aus den USA importieren.
Nach Beendigung der aktiven Behandlung beginnt die wichtige Retentionszeit, das heißt, nach Entfernen der festen Zahnspange wird ein Positioner oder eine herausnehmbare Zahnspange eingesetzt.
Wenn die Retentionszeit beendet ist, muss in einigen Fällen ein Langzeitkleberetainer angefertigt werden (mehr dazu unter „Dauerhafte Ergebnisse“).
Bei gesetzlich versicherten Patienten erfolgt die Abrechnung vierteljährlich im Rahmen der Kieferorthopädischen Indikations Gruppen (KIG) zu 80 % oder 90 %. 20 % bzw. 10 % Eigenanteil werden vom Versicherten getragen. Sie bekommen quartalsmäßig Rechnungen. Diese bewahren Sie bitte sorgfältig auf, da sie bei erfolgreichem Abschluss eine Bestätigung für Ihre Krankenkasse bekommen und diese mit den gesammelten Rechnungen einreichen müssen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen daraufhin Ihren gezahlten Eigenanteil von 10 % bzw. 20 %.